Unser komplettes Hygienekonzept als Download

 

1. Allgemeine Hygieneregeln

 

es gelten für das Betreuungspersonal und die Besucher*innen die allgemein bekannten Hygieneregeln

 
Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.

Händehygiene: mindestens 30 Sekunden lang die Hände mit Flüssigseife waschen, Handdesinfektionsmittel sind nur dann einzusetzen, wenn Wasser und Flüssigseife nicht zur Verfügung stehen.

Während der Maßnahme im Innenbereich besteht Maskenpflicht

 

Den Teilnehmer*innen stehen ausreichend Möglichkeiten zum Hände waschen und desinfizieren zur Verfügung.

Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht Mund, Augen und Nase anfassen.

Niesen/Husten in die Ellenbeuge (nicht in die Hand) oder in Einmaltaschentücher, die anschließend sofort entsorgt werden. Beim Niesen, Schnäuzen und Husten größtmöglichen Abstand wahren und am besten von anderen Personen wegdrehen.

 

2. Testung

Teilnehmer*innen, die zu Angeboten ins Jugendzentrum kommen, müssen aktuell keinen Corona-Test mehr mitbringen, es reicht ein gültiger Schülerausweis.

 

Das Betreuungspersonal ist getestet bzw. vollständig geimpft.

 

3. Angebote

Alle Angebote werden in ihrer Eigenschaft so ausgewählt und geplant, dass die o.g. Hygieneregeln für die gesamte Gruppe einhaltbar sind.

Sportliche bzw. bewegungsreiche Aktivitäten finden ausschließlich im Freien statt.

Alle Angebote werden von Betreuungspersonen bzw. verantwortlichen Ansprechpartner*innen begleitet.

Auf eine Einhaltung des Abstandes zwischen Betreuenden und Teilnehmenden wird hingewirkt.

 

4. Teilnahme an Veranstaltungen

 

Anmeldeverfahren

 

Die Teilnehmeranzahl ist für jede Veranstaltung begrenzt.

 

Die Teilnehmer der Veranstaltung müssen deutlich vor Veranstaltungsbeginn feststehen, damit das Hygienekonzept für die Einrichtung einhaltbar und die Veranstaltung planbar ist. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist deshalb immer nur bis 24h vor Veranstaltungsbeginn möglich.

 

Eine Anmeldung über die Juze-Homepage „jugendzentrum-grafenhausen.de/anmeldungen“ ist bevorzugt zu tätigen, da dieses Anmeldeverfahren Missverständnisse ausschließt.

 

Anmeldungen sollen möglichst kontaktlos erfolgen (Homepage, E-Mail, Telefon).

 

Eine Bestätigung oder ggfs. Absage der Anmeldung aufgrund der bereits erreichten Höchstteilnehmeranzahl wird i. d. R. am nächsten Werktag an die im Formular angegebenen E-Mail-Adresse geschickt. Erst nach Bestätigung unsererseits ist der Platz für den / die Angemeldete/n reserviert und berechtigt den Zutritt zur Veranstaltung in das Kinder-und Jugendzentrum.

 

Ohne Anmeldung bzw. Anmeldebestätigung ist der Zutritt zum Jugendzentrum leider nicht möglich.

 

Angebote können aufgrund von Krankheit, Schutzmaßnahmen etc. sofort abgebrochen oder abgesagt werden. Es besteht kein Anspruch auf den Platz.

 

Kinder und Jugendliche können sich selbst anmelden, eine Anmeldung der/des Erziehungsberechtigten ist nicht notwendig.

 

Alle Angebote des Kinder-und Jugendzentrums Kappel-Grafenhausen sind vorbehaltlich der zu dem Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Corona-Verordnung. Dadurch können sich kurzfristige Änderungen oder gar der Entfall einer Veranstaltung ergeben. Sollte dies der Fall sein, werden Sie umgehend unter der angegebenen E-Mail-Adresse im Anmeldeformular benachrichtigt. Die regelmäßige Kontrolle des E-Mail-Postfachs sowie des Spam-Ordners vor Veranstaltungsbeginn obliegt dem Angemeldeten

 

5. Dokumentation

Es findet eine Dokumentation aller Teilnehmenden und Betreuenden statt.

Erfasst werden Name, Datum und Beginn und Ende der Teilnahme, Telefonnummer und Emailadresse. Die Daten werden vier Wochen lang nach Ende der Maßnahme entsprechend den Datenschutzbestimmungen aufbewahrt.

Zur Teilnahme am Angebot wird um eine Voranmeldung erbeten. Im Anmeldeformular werden alle notwendigen Daten erfragt.

Im Falle von Infektionen werden diese Daten dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde zugänglich gemacht. Kinder und ihre Eltern werden von uns über die Verwendung der Daten aufgeklärt.

 

6. Räumlichkeiten

Alle Regeln hängen gut sichtbar für alle Besucher*innen aus. Die Erklärung der Regeln ist durch Bebilderung auch für jüngere Besucher*innen gut verständlich.

Im Eingangsbereich steht ein Desinfektionsmittelspender. Via Plakat werden die Besucher*innen darauf hingewiesen, sich beim Ankommen zunächst einer Handdesinfektion zu unterziehen.

Es werden nur Räume genutzt, in denen die Hygieneregeln und Abstandsregeln eingehalten werden können.

 

Besuche der Sanitärräume können pro Geschlecht nur im Einzelnen stattfinden. Ein Hinweisschild befindet sich hierzu an den Toilettentüren.

 

Für alle Besucher*innen steht in den Sanitärräumen Seife, Einwegpapierhandtücher und Desinfektionsmittel zur Verfügung.

 

In der Damen- sowie Herrentoilette sind Poster mit Anleitungen zum „richtigen“ Händewaschen in Waschbeckennähe für die Besucher*innen gut sichtbar.

 

Die Verkehrswege innerhalb Eingangsbereich, Treppenhauses und den Betreuungsräumen ist durch Pfeil -und Bodenmarkierungen festgelegt.

 

An Büro und zu den Kellerräumen sind „Betreten-Verboten-Schilder“ angebracht.

 

Das Kinder- & Jugendzentrum behält sich vor weitere Schilder, Plakate und Hinweise bei Bedarf anzubringen.

 

Bei Angeboten in den Innenräumen sind, sofern vom Wetter erlaubt, die Fenster geöffnet. In jedem Fall wird stündlich und nach Ende jeden Angebotes  eine gründliche Stoß- /Durchzugslüftung durchgeführt.

 

7. Lebensmittel

 

Die Bersucher*innen bringen ihr eigenes Getränk in einem luft- und wasserdichten Trinkgefäß mit ins Kinder- und Jugendzentrum

 

Das Mitbringen von Essbarem ist nicht erlaubt

 

Ein Verkauf von Lebensmitteln (Süßigkeiten, Pizza,… ) findet nicht statt

 

Keine gemeinsame Nutzung von Geschirr/Besteck
 

 

8. Reinigung

 

Die Sanitärräume werden täglich gereinigt und desinfiziert.

 

Die Handkontaktoberflächen des Jugendhauses werden nach jedem Angebot gründlich mit einem fettlösenden Reinigungsmittel gereinigt. Zu den Handoberflächen gehören (Spiel-) Materialien und Möbel (Spielgeräte, Controller, Sofas, Tische, Werkzeuge etc.).

 

Bei Angeboten in den Innenräumen sind, sofern vom Wetter erlaubt, die Fenster geöffnet. In jedem Fall wird stündlich eine gründliche Stoß- /Durchzugslüftung durchgeführt.

 

9. Personal

 

Der Träger hat das Personal des Kinder- und Jugendzentrums vorab hinsichtlich der Einhaltung der Hygieneregeln informiert und ist weiterhin bei Änderungen von Hygienemaßnahmen verpflichtet sein Personal entsprechend zu instruieren.

 

Durch den Träger benannt als verantwortliche Person vor Ort ist Daniel Gänshirt, welcher im Falle von Kontrollen Auskunft gibt.

 

Alle Regeln und Hinweise werden im Team besprochen und den Kindern regelmäßig kommuniziert und erklärt.

 

Mitarbeiter*innen mit Krankheitssymptomen, die selbst erkrankt waren oder als Kontaktperson der Kategoriegruppe 1 gelten, ebenso Mitarbeiter*innen, die den letzten 14 Tagen vor dem geplanten Einsatz engen Kontakt zu einem Erkrankten mit einer COVID-19-Diagnose hatten, dürfen keinesfalls Betreuungsaufgaben übernehmen.

 

Ebenso gilt, wenn Betreuer*innen während der Freizeit Kenntnis erlangen, dass ein enger Kontakt zu einer Person bestand, die nachweislich infiziert ist.

Das Personal, das noch nicht vollständig geimpft oder genesen ist, lässt sich regelmäßig testen

 

10. Ausschluss von Teilnehmer*innen

Die Regelungen zum Ausschluss bei der Teilnahme und Betreuung sind strikt zu beachten.

 

Besonders gefährdete Kinder mit Vorerkrankungen wie z.B. Erkrankungen der Lunge, Mukoviszidose immundepressive Therapien, Krebs, Organspenden o. ä. sind grundsätzlich von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

Eine Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit akuten Erkrankungssymptomen, die in Zusammenhang mit COVID-19 stehen könnten (z.B. Husten, Fieber, Halsschmerzen, Atembeschwerden etc.) sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

Kinder, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu an Covid-19-Erkrankten hatten, selbst erkrankt waren oder als Kontaktperson der Kategoriegruppe 1  gelten, müssen von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

 

11. Meldepflicht

 

Nach der Coronavirus-Meldepflichtverordnung in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 und § 36Abs. 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19-Fällen dem Gesundheitsamt zu melden.